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Ohne grenztierärztliche Untersuchung dürfen Hunde, Katzen, Kleintiere und Reitpferde unter Berücksichtigung folgender Maßnahmen mitgebracht werden:



Für Hunde und Katzen ist eine Tollwutschutzimpfung erforderlich, die min. 30 Tage alt sein muss, und höchstens ein Jahr alt sein darf. Für Hunde sind Maulkorb und Leine mitzuführen.

Kleintiere wie Hamster, Meerschweinchen, Kaninchen, Ziervögel usw. dürfen bis zu zwei Stück pro Person mitgeführt werden.

Für den Transport von Reitpferden genügt innerhalb der EU ein Impfpass. Bürger aus Drittländern müssen ein Vormerksverfahren "Carnet ATA" bei der Wirtschaftskammer des Heimatlandes beantragen und beim Zollamt eine grenztierärztliche Untersuchung (gegen Voranmeldung) durchführen lassen.

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