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Motorbootfahren auf Kärnter Seen:
Das allgemein gültige Bundesgesetz (Landesgesetzblatt Nr. 48 aus 95 - Änderungen: 54 aus 96, 101 aus 96, 35 aus 97, 80 aus 97)
wurde in Kärnten noch zusätzlich verschärft:

Alle Motorbootzulassungen auf allen Seen sind bereits vergeben, das heißt eine Neuanmeldung ist nur dann möglich, wenn ein Bootsbesitzer mit Genehmigung diese zurücklegt. Eine Regelung diesbezüglich kann nur intern zwischen Bootsbesitzern stattfinden und ist nicht gesetzlich geregelt - erfolgt unter Ausschluss der Behörde. Für Fragen diesbezüglich steht Herr Kofler, Kärntner Landesregierung,
Tel.+43 463/536-0 zur Verfügung.

5PS Schlauchboote
Zugelassen auf der Drau. Eine Anmeldung erfolgt über die Kärntner Landesregierung - Tel. siehe oben.

Seglen und Surfen
Ist auf allen größeren Kärntner Seen möglich (z.B. Millstätter See, Weissensee, Faaker See, Wörthersee, Ossiacher See etc.)

Rafting und Wildwasserfahren
Möglich auf der Möll, Gail, Lieser, Gurk, Drau
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