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Kommen Ihre vierbeinigen Lieblinge mit nach Tirol? Dazu gilt es auch innerhalb der EU einige Bestimmungen zu beachten.

Ziel der Reiseverkehrskontrollen bezüglich Haustiere ist die Verhinderung der Einschleppung bekannter oder exotischer Tierkrankheiten und Zoonosen in die Europäische Union.
Für Hunde, Katzen und Frettchen, die im Reiseverkehr zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mitgenommen werden, wird ein Heimtierausweis (pet pass) empfohlen. Er wird von Tierärzten ausgestellt.
Detaillierte Informationen zum Reisen mit Tieren entnimmt man am besten der Homepage des Gesundheitsministeriums (bmg – fachbereiche – veterinärwesen – reiseverkehr). Dort finden sich die jeweils aktuellen Bestimmungen.
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