Über die Autobahn geht’s schnell voran. Voraussetzung für ihre Benützung: die Vignette.
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Für Fahrzeuge bis einschließlich 3,5 t höchst zulässiges Gesamtgewicht gilt auf österreichischen Autobahnen die Vignettenpflicht.
Gültigkeitsdauer:
Jahresvignette: 1. Dezember Vorjahr bis 31. Jänner des Folgejahres
2-Monats-Vignette: zwei Monate ab dem Tag der Ausstellung
10-Tages-Vignette: 00:00 Uhr des Ausstellungstages bis 24:00 Uhr des 9. Folgetages
Für bestimmte Straßen muss eine Maut entrichtet werden. Wichtige Mautstrecken in Tirol: Arlberg-Straßentunnel, Brenner-Autobahn, Felbertauerntunnel, Gerlospass-Straße, Silvretta-Hochalpenstraße, Timmelsjoch-Hochalpenstraße.